Ausbildung und Hundesport

Wir sind Mitglied im Schutz- und Gebrauchshundesportverband e. V. (SGSV). Der SGSV ist Mitglied im DHV - Deutscher Hundesportverband e.V., im VDH - Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. und im FCI - Federation Cynologique Internationale.

Die Grunderziehung, Basisausbildung Ihres Hundes sollte mit der Begleithundeprüfung abgeschlossen werden. Die Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für den weiter führenden Hundesport.

Im VDH gilt die Internationale Gebrauchshundeprüpfungsordnung der FCI von 2019.

Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP) >>

Information zur Prüfungsordnung 2019 VDH Ausschuss Gebrauchshundesport >>

In der Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT) wird die Alltagstauglichkeit Ihres Hundes geprüft. Sie besteht aus mehreren Teilen, die jeweils bestanden werden müssen. Im Fokus stehen neben dem Fachwissen des Hundeführers zu Verhalten, Gesundheit, Haltung des Hundes und den gültigen Gesetzen, der Gehorsam und das Verhalten Ihres Hundes in der Öffentlichkeit.

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung sind:

  • Der Hundeführer ist Mitglied in einem Verein, dessen Dachverband dem FCI angehört,
  • Der Hundeführer besitzt eine Haftpflichtversicherung,
  • Der Hundeführer kann einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser kann auch am Tag der Prüfung erbracht werden,
  • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein,
  • Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können,
  • Der Hund muss geimpft sein.
  • Der Hund trägt ein Halsband bzw. Geschirr ohne Marken
  • Sie führen den Hund an einer Meterleine

Weiterhin muss der Antrag auf Ausstellung einer Leistungsurkunde beim SGSV gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt sein (Nachweis).

Formulare Unterlagen finden Sie hier >>

Ablauf - Prüfungsteile

Sachkundenachweis (SKN)
Die Vorschriften über Haltung und Umgang mit Hunden wird in Landesgesetzen geregelt und variieren etwas. Je nach Bundesland ist ein Sachkundenachweis bereits bei der Anschaffung eines Hundes, der über 40 cm groß ist oder der als „potenziell gefährlich“ eingestuft wird, vom Hundehalter zu erbringen.
Mit der Beantwortung von Multiple-Choice und offenen Fragen müssen Sie Ihr Fachwissen zur Hundehaltung nachweisen. Mit 70 Prozent richtig beantworteten Fragen haben Sie diesen Teil bestanden.
Der Sachkundenachweis kann am Prüfungstag erbracht werden.

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH/VT)
Achten Sie immer auf die Anweisungen des Leistungsrichters (LR)!!
Aktionen werden von Ihm gefordert, sie können Nachfragen stellen.

Identifikation und Unbefangenheitsprüfung Ihres Hundes
Der Hund wird mittels Tätowiernummer bzw. Chip Identifiziert, also wichtig - entsprechende Unterlagen dabei haben. Danach erfolgt die Wesensprüfung, reagiert der Hund auf Annäherung und Berührung nervös, ängstlich oder sogar aggressiv. Dann ist dieser Teil nicht bestanden und die Prüfung wird abgebrochen.


Weitere Informationen

  • zum Hundesport finden Sie auf den Webseiten der Dachverbände.